Welche Altersleistungen können Sie von der
pensionskasse pro erwarten?
Individuelle Bestleistungen.
Altersleistungen

Spätestens ab dem 1. Januar nach dem 24. Geburtstag wird das Kapital für die Altersleistungen aufgebaut. Die gesetzliche Sparskala steigt altersabhängig und stufenweise an. Selbstverständlich ist der Arbeitgeber frei, seine Mitarbeitenden überobligatorisch zu versichern. Das bedeutet, dass die Sparskala höhere als die gesetzlichen Leistungen aufweist oder Schranken wie Koordinationsabzug und BVG-Lohn-Obergrenze nicht berücksichtigt werden.
Die Altersleistungen werden mit dem vom Bundesrat festgelegten Satz von zurzeit 2% p.a verzinst. Das Altersguthaben erhöht sich um die Altersgutschriften, die eingebrachten Freizügigkeitsleistungen, Einkäufe, Zinsen und Überschussanteile der Stiftung. Vermindert wird das Alterskapital durch Vorbezüge im Rahmen der Wohneigentumsförderung (WEF), Teilauszahlungen infolge Scheidung oder Teilauszahlungen infolge teilweiser Pensionierung.
Bei Pensionierung im Alter 65 (Männer) bzw. 64 (Frauen) wird das vorhandene Altersguthaben mit dem Umwandlungssatz von 6.8% in eine lebenslängliche Rente umgewandelt. Das heisst, CHF 1 000 Altersguthaben ergeben eine Jahresrente von CHF 68. Für Männer mit Jahrgang 1944-1948 und Frauen mit Jahrgang 1945-1948 gilt eine Übergangsfrist mit höheren Umwandlungssätzen.