Einkauf
Einkäufe in die Pensionskasse können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Die Höhe des zulässigen Einkaufs ist von der individuellen Deckungslücke abhängig. Auf Ihrem persönlichen Vorsorgeausweis ist der maximal mögliche Einkaufsbetrag ersichtlich. Dieser Höchstbetrag reduziert sich um einen allfälligen Anteil des Guthabens der Säule 3a und um Freizügigkeitsguthaben, die (noch) nicht in die pensionskasse pro eingebracht wurden.
Bitte beachten Sie, dass nach einem freiwilligen Einkauf innerhalb der nächsten drei Jahre keine Kapitalauszahlung möglich ist. Nach dieser Frist ist ein Vorbezug für Wohneigentum, als Kapitalauszahlung bei Pensionierung oder als Barauszahlung bei Austritt (zuzüglich Zins) jederzeit möglich.
Formular Einkauf