Finanzierung
Der Gesamtbeitrag setzt sich aus den Beiträgen für die Altersgutschriften, den Kosten für die Risiken Invalidität und Tod sowie einem Verwaltungskostenbeitrag zusammen. Im Verwaltungskostenbeitrag sind die Beiträge an den Sicherheitsfonds BVG und diejenigen zur Anpassung der gesetzlichen Hinterlassenen- und Invalidenrenten an die Teuerung enthalten. Die Beiträge des Arbeitgebers müssen mindestens gleich hoch sein wie die Aufwendungen aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zusammen.