Wie zeigt sich die pensionskasse pro bei
einer Vertragsauflösung?
Fair, souverän und wohlvorbereitet.
Vertragsauflösung
Vertragsauflösung

Wird ein Anschlussvertrag aufgelöst, wird bei einem Deckungsgrad unter 97.5 % die Austrittsleistungen im Umfang der Unterdeckung reduziert (im Anrechnungsprinzip). Dabei dürfen die obligatorischen Altersguthaben nicht geschmälert werden. Vorhandene Wertschwankungsreserven oder freie Mittel des Vorsorgewerkes werden zur Reduktion oder Eliminierung des Fehlbetrags herangezogen.
Ab einem Deckungsgrad über 97.5 % hat das Vorsorgewerk Anspruch auf die freien Mittel.
Ab einem Deckungsgrad über 105 % werden anteilsmässig die Wertschwankungsreserven sowie die freien Mittel der Stiftung mitgegeben.