Vorteile für Unternehmen und Mitarbeitende

Sicher

Die Tellco pk steht für Sicherheit. Wir setzen auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Rendite und Risiko und garantieren so ein kontinuierliches Wachstum. Ihre Rentenfinanzierung ist bei der Tellco pk langfristig sorglos sichergestellt.

Flexibel

Wie Ihre Vorsorgepläne gestaltet werden, bestimmen bei der Tellco pk Sie selbst. Sollten sich Ihre Bedürfnisse oder Situation ändern, sind Anpassungen während der Vertragslaufzeit problemlos möglich.

Persönlich

Wir legen grossen Wert auf persönlichen Kontakt. Benötigen Sie einen Rat zum Vorsorgeplan oder möchten Sie Ihren Mitarbeitenden die berufliche Vorsorge näherbringen? Ihr persönlicher Vorsorgeberater berät Sie jederzeit – gerne auch bei Ihnen vor Ort.

Die 2. Säule einfach erklärt

Die berufliche Vorsorge (BVG) ist in der Schweiz für Arbeitnehmende ab einem bestimmten Einkommen obligatorisch. Sie hat zum Ziel, die gewohnte Lebenshaltung nach der Pensionierung zu sichern. Dazu leisten Sie und Ihr Arbeitgeber gemeinsam Beiträge an die Pensionskasse. Was müssen Sie wissen zu Ihrer beruflichen Vorsorge in der 2. Säule?

In der Pensionskasse sparen Sie für Ihr persönliches Alterskapital

Die berufliche Vorsorge ist für Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitsnehmer obligatorisch. Bei der Pensionskasse sparen Sie für Ihr Altersguthaben und geniessen Versicherungsschutz. Damit Sie wissen, worauf Sie achten müssen und wo Sie Einfluss nehmen können, haben wir hier für Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.

Wie funktioniert das Sparen in der Pensionskasse?

Spätestens am 1. Januar nach Ihrem 24. Geburtstag bezahlen Sie und Ihr Arbeitgeber Beiträge in die Pensionskasse und sparen damit für Ihre Altersvorsorge. Die gesetzlichen Beiträge sind ausgewiesen in Prozenten von Ihrem versicherten Jahreslohn. Je älter Sie sind, desto höher sind diese Beiträge.

In der Pensionskasse ist aber noch mehr als das Sparen fürs Alter enthalten: Sie sind zusätzlich gegen die Risiken Invalidität und Tod versichert. Die Beiträge an Ihre Pensionskasse bezahlen Sie und Ihr Arbeitgeber gemeinsam. Ihr Arbeitgeber hat dabei die Möglichkeit, freiwillig einen höheren Anteil als Sie zu bezahlen und/oder Sie überobligatorisch zu versichern.

Wer ist in der Pensionskasse versichert?

Wenn Sie angestellt sind und mindestens CHF 22'050.00 verdienen (per 2023), dann sind Sie in der Pensionskasse obligatorisch versichert. Sie und Ihr Arbeitgeber bezahlen dann Beiträge. Im Alter zwischen 17 und 25 sind Sie versichert gegen die Risiken Tod und Invalidität, danach zusätzlich noch für das Alterssparen.

Ist mein gesamter Lohn in der Pensionskasse versichert?

Der in der Pensionskasse versicherte Lohn wird durch einen Minimallohn (Eintrittsschwelle/Koordinationsabzug) sowie einen Maximallohn (BVG-Lohnobergrenze) begrenzt. Dabei liegt der versicherte Jahreslohn per 2023 bei mindestens CHF 3'675.00 und maximal bei CHF 62’475.00.

Ihr Arbeitgeber hat allerdings die Möglichkeit, Sie überobligatorisch zu versichern. Dann ist es möglich, dass der Koordinationsabzug und/oder die BVG-Lohnobergrenze wegfallen.

Angestellt bei Temporärfirma: Was heisst das für meine Pensionskasse?

Sie sind sofort in der Pensionskasse versichert, wenn der Arbeitnehmer dies verlangt oder wenn Sie

  • mehr als 13 Arbeitswochen ununterbrochen angestellt sind
  • einen Vertrag haben für 3 Monate oder mehr
  • Unterstützungspflichten gegenüber Kindern haben

Details dazu und weitere Informationen finden Sie in unserem

Merkblatt (PDF)

Was passiert mit meiner Pensionskasse, wenn ich meine Stelle wechsle?

Wenn sich Ihr Arbeitsverhältnis auflöst, dann kommt Ihr Pensionskassenguthaben (die so genannte Freizügigkeitsleistung) mit Ihnen mit. Dazu überweisen Sie die Freizügigkeitsleistung zur Pensionskasse Ihres neuen Arbeitgebers. Falls Sie nicht sofort eine neue Stelle antreten, dann müssen Sie ein gesetzlich vorgeschriebenes Freizügigkeitskonto bei einer Freizügigkeitsstiftung eröffnen. Dazu bieten wir Ihnen attraktive Möglichkeiten, damit Sie Ihr Vorsorgeguthaben so anlegen können, wie es Ihren Bedürfnissen entspricht.

Ich werde pensioniert. Was bekomme ich von der Pensionskasse?

Alle Angaben zu Ihren Leistungen finden Sie im Detail auf Ihrem Vorsorgeausweis.

Das Wichtigste, worauf Sie achten müssen: Wie hoch ist Ihr Altersguthaben? Daraus können Sie Ihre persönliche Rente berechnen, die Sie nach Ihrer Pensionierung lebenslänglich erhalten.

Und diese Rechnung funktioniert ganz einfach: Ihr persönliches Altersguthaben × Umwandlungssatz = Ihre jährliche Rente.

Als konkretes Beispiel: Sie haben ein Altersguthaben von CHF 100’000.00. Nun rechnen Sie CHF 100’000.00 × 5,8 % = CHF 5’800.00. Das heisst, die jährliche Pensionskassenrente beträgt CHF 5’800.00.

Anstelle einer Rente können Sie auch Ihr Alterskapital direkt beziehen

Dies hängt jeweils von Ihrer persönlichen Situation sowie Ihren individuellen Bedürfnissen und Wünschen ab. Als weitere Möglichkeit bieten wir eine Kombination von beidem: Einen Teilbetrag lassen Sie sich als Kapital auszahlen, während Sie den restlichen Betrag als monatliche Rente erhalten.

Falls Sie einen Kapitalbezug beantragen möchten finden Sie hier das

Antragsformular (PDF)

Wie komme ich zu einer möglichst hohen Pensionskassenrente?

Als Arbeitnehmer/-in haben Sie auch in der Pensionskasse Möglichkeiten, die zu einem hohen Alterskapital führen:

Ihr Arbeitgeber versichert Sie überobligatorisch

Sie können mit Ihrem Arbeitgeber Vereinbarungen für eine überobligatorische Versicherung treffen. Das heisst, Sie und Ihr Arbeitgeber bezahlen höhere Beiträge.

Sie leisten freiwillige Einkäufe in Ihre Pensionskasse

Auf Ihrem persönlichen Vorsorgeausweis finden Sie die Angabe Freiwillige Einkäufe. Den dort genannten Beitrag können Sie persönlich in Ihre Pensionskasse einzahlen. Er wird dann Ihrem Sparguthaben angerechnet und jährlich verzinst. Diesen sogenannten Einkaufsbeitrag könnten Sie von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen und damit auch Steuern sparen. Ob und wann sich ein Einkauf für Sie lohnt und wie Sie einen solchen Einkauf am besten tätigen, erfahren Sie in unserem Blogbeitrag dazu.

Ihr Altersguthaben kann sich aber auch verringern

Es wird dann geringer, wenn Sie beispielsweise Geld vorbeziehen, um Wohneigentum zu finanzieren (WEF) oder aufgrund von Teilauszahlungen infolge einer Scheidung oder bei teilweiser Pensionierung.

Falls Sie direkt einen Antrag stellen möchten finden Sie hier das

Formular zum Einkauf in die Pensionskasse (PDF)

Ich kaufe Wohneigentum oder baue ein Haus. Kann ich mein Pensionskassenguthaben zur Finanzierung nutzen?

Ja, im Rahmen der Wohneigentumsförderungen (WEF) können Sie Pensionskassenguthaben zur Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum nutzen.

Eine weitere Möglichkeit besteht im Rahmen einer Rückzahlung von Hypotheken. Dies ist aber nur alle fünf Jahre möglich. Wie viel Kapital Sie dafür maximal nutzen können, erfahren Sie aus Ihrem persönlichen Vorsorgeausweis.

Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem

Merkblatt zur Wohneigentumsförderung (PDF)

Ich bin arbeitsunfähig geworden. Was erhalte ich von meiner Pensionskasse?

Invalidenrente

Im Fall von Invalidität, wenn Sie also Ihre berufliche Tätigkeit teilweise oder gar nicht mehr ausüben können, erhalten Sie von Ihrer Pensionskasse eine Invalidenrente. Voraussetzung dafür ist die teilweise oder vollständige Invalidität im Sinne der eidgenössischen IV. Die Invalidenrente wird Ihnen in der Regel nach einer Wartefrist von zwölf Monaten ausbezahlt. Den genauen Betrag erfahren Sie aus Ihrem Vorsorgeausweis (Verlinkung Vorsorgeausweis).

Invaliden-Kinderrente

Wenn Sie eine Invalidenrente erhalten und Kinder haben, die entweder unter 18 Jahre alt oder unter 25 Jahre alt und in Erstausbildung sind, dann erhalten Sie zusätzlich eine Invaliden-Kinderrente von Ihrer Pensionskasse. Die Invaliden-Kinderrente beträgt in der Regel pro Kind zusätzlich 20 % Ihrer Invalidenrente. Auch diesen Betrag erfahren Sie aus Ihrem Vorsorgeausweis (Verlinkung Vorsorgeausweis).

Muss ich Pensionskassenbeiträge bei Arbeitsunfähigkeit weiterhin bezahlen?

Bei Arbeitsunfähigkeit gilt die Beitragsbefreiung. Das heisst, nach einer Wartefrist von drei Monaten müssen Sie keine Beiträge mehr bezahlen und bleiben trotzdem weiter versichert.

Was passiert mit meinem Pensionskassenguthaben, wenn ich sterbe?

(Ehe-)Partner/-innen-Rente

Wenn Sie als versicherte Person sterben, dann erhält Ihr/-e (Ehe-)Partner/-in eine sogenannte (Ehe-)Partner/-innen-Rente, in der Regel in der Höhe von 60 % der Invaliden- oder Altersrente der/des Verstorbenen. Bei der Tellco pk machen wir keinen Unterschied zwischen Ehe, eingetragener Partnerschaft und Konkubinat.

Waisenrente

Wenn Sie als versicherte Person sterben und Kinder haben, die entweder unter 18 Jahre alt oder unter 25 Jahre alt und in Erstausbildung sind, dann erhalten Sie zusätzlich eine Waisenrente von Ihrer Pensionskasse. Die Waisenrente beträgt in der Regel pro Kind 20 % der Invaliden- oder Altersrente. Den genauen Betrag erfahren Sie aus Ihrem Vorsorgeausweis (Verlinkung Vorsorgeausweis).

Todesfallkapital

Wenn Sie als versicherte Person sterben und weder eine/-n rentenberechtigte/-n (Ehe-)Partner/-in noch Kinder hinterlassen, dann bezahlt die Pensionskasse Ihren Hinterbliebenen ein Todesfallkapital aus.

Ich wandere aus (innerhalb EU-/EFTA-Staaten). Was heisst das für mein Pensionskassenguthaben?

Sie wandern aus und geben Ihre Erwerbstätigkeit in der Schweiz definitiv auf? Dann können Sie seit dem 1. Juni 2007 nur noch die Barauszahlung des überobligatorischen Teils Ihrer Freizügigkeitsleistung verlangen. Dies, wenn für Sie am neuen Niederlassungsort (für Grenzgänger am bisherigen Domizil) eine obligatorische Versicherungspflicht besteht. Den obligatorischen Teil Ihrer Freizügigkeitsleistung müssen Sie auf einem Freizügigkeitskonto in der Schweiz anlegen.

Besteht für Sie eine obligatorische Versicherungsplicht?

Dies ist individuell unterschiedlich und kann unter www.verbindungsstelle.ch abgeklärt werden.
Wenn in Ihrem neuen Land keine obligatorische Versicherungspflicht für Sie besteht, dann kann die gesamte Freizügigkeitsleistung in bar bezogen werden. Das können Sie mit einem Formular beantragen.

Ich wandere aus (ausserhalb EU-/EFTA-Staaten). Was heisst das für mein Pensionskassenguthaben?

Wenn Sie sich definitiv aus der Schweiz abmelden und ausserhalb des EU-/EFTA-Raums auswandern, dann können Sie sich Ihr Pensionskassenguthaben auszahlen lassen.

Aber Achtung: Kapitalbezüge aus einer Schweizer Vorsorgeeinrichtung müssen immer in der Schweiz versteuert werden, und zwar grundsätzlich an Ihrem Wohnsitz. Beim Wegzug ins Ausland können Sie das Kapital aber erst nach der formellen Abmeldung von Ihrem Wohnsitz beziehen, wobei dann die Quellensteuer am Sitz der Vorsorgeeinrichtung erhoben wird. Die Tellco pk hat Ihren Sitz in Schwyz, dem Kanton mit dem schweizweit geringsten Steuersatz. Sie profitieren in diesem Fall durch uns und erlangen Steuervorteile.

Ich mache mich selbstständig. Was passiert mit meinem Pensionskassenguthaben?

Falls Sie in der Schweiz eine selbstständige Tätigkeit im Haupterwerb aufnehmen und der obligatorischen beruflichen Vorsorge nicht mehr unterstehen, können Sie die Barauszahlung Ihres Freizügigkeitsguthabens verlangen.

Erfahren Sie mehr über die berufliche Vorsorge der Tellco

Unsere Spezialistinnen und Spezialisten beraten Sie gern persönlich und zeigen Ihnen die Möglichkeiten auf.

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