Eine Pause vom Job für eine Weltreise oder eine Weiterbildung ist beliebt.
Die Planung der Vorsorge ist dabei ein wichtiger Punkt, den es zu beachten gilt.

Spielen Sie mit dem Gedanken, sich eine Auszeit zu nehmen? Vielleicht möchten Sie einfach einmal aus dem Alltag ausbrechen und für eine längere Zeit ins Ausland gehen, um zu reisen, eigene Projekte zu verfolgen oder eine Weiterbildung zu absolvieren. Eine schöne Aussicht, die viele Menschen gerade nach der Pandemie in Betracht ziehen. Dabei sollten Sie sich allerdings nicht nur um das Budget für Ihre Auszeit kümmern. Bevor Sie Ihre Stelle kündigen oder unbezahlten Urlaub nehmen, sollten Sie auch sorgfältig über Ihre finanzielle Vorsorge nachdenken. Damit stellen Sie sicher, dass Sie auch im Pensionsalter einen angemessenen Lebensstandard aufrechterhalten können und nicht plötzlich mit unangenehmen Überraschungen konfrontiert werden. Je nach Dauer kann sich die Auszeit unterschiedlich auf Ihre Vorsorge auswirken.

Einfache Vorsorgeplanung bei kurzer Auszeit

Kürzere Auszeiten von bis zu drei Monaten sind in der Regel durch die AHV abgedeckt. Das bedeutet, dass Sie während dieser Zeit gegen Risiken wie Invalidität und Tod infolge von Krankheit oder Unfall abgesichert sind. Wenn Sie bei Ihrem Arbeitgeber angestellt bleiben, bleibt auch Ihre berufliche Vorsorge, die 2. Säule, unverändert bestehen. Vor Ihrer Auszeit sollten Sie allerding abklären, wie lange Ihre Krankentaggeld- und die Unfallversicherungsdeckung tatsächlich gültig sind. Um den Unfallschutz zu verlängern, können Sie meist über Ihren Arbeitgeber eine Abredeversicherung zu günstigen Konditionen abschliessen oder sich über Ihre Krankenkasse versichern. Ausserdem sollten Sie vereinbaren, ob während Ihrer Auszeit weiterhin Beitragszahlungen in die Pensionskasse geleistet werden. Dies kann sich langfristig positiv auf Ihre finanzielle Situation auswirken.

Nach Kündigung Freizügigkeitskonto eröffnen

Wenn Sie Ihre Stelle kündigen, dann bleiben Sie gemäss der Mindestversicherungsdauer in der Regel noch 1 Monat bei der Pensionskasse Ihres bisherigen Arbeitgebers für die Risiken Tod und Invalidität versichert. Die Dauer der Vorsorgeleistungen hängt von Ihrer Pensionskasse ab. Im besten Fall kann Ihre Pensionskasse die Leistungen bis zu 24 Monate weiterführen, während Sie sich in Ihrer Auszeit befinden. Einige Pensionskassen erlauben ehemaligen Angestellten, die Versicherung nach einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses auf freiwilliger Basis weiterzuführen. In diesem Fall müssen Sie allerdings die Beiträge in vollem Umfang selbst tragen. Die genauen Bedingungen und Optionen variieren von Pensionskasse zu Pensionskasse. Sie können sich auch bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG freiwillig weiterversichern. In der Regel werden Sie jedoch nach Ihrer Kündigung für die Dauer Ihrer Auszeit oder bis Sie eine neue Anstellung haben, ein Freizügigkeitskonto eröffnen. Ihr bis dahin angespartes Pensionskassenkapital wird dann auf dieses Konto transferiert.

Vorsorge-Checkliste für eine entspannte Auszeit
  • Wenn Sie weiterhin angestellt bleiben, sollten Sie eine Abredeversicherung über den Arbeitgeber abschliessen, damit der obligatorische Versicherungsschutz für Nichtberufsunfälle um maximal sechs Monate verlängert werden kann.
  • Wenn Sie aus der Pensionskasse austreten, dann eröffnen Sie ein Freizügigkeitskonto.
  • In der Zeit, in der Sie keine Pensionskassendeckung haben, sollten Sie nach Möglichkeit privat weitersparen.
  • Stellen Sie sicher, dass Sie einen ausreichenden Versicherungsschutz bei Krankheit und Unfall im Ausland haben (Privatversicherung).
  • Wenn Sie länger als ein Jahr im Ausland sind, sollten Sie den AHV-Mindestbeitrag (CHF 514) einzahlen, damit später keine Lücke bei der AHV-Rente entsteht. Diese Beiträge können Sie bis fünf Jahre rückwirkend einzahlen.