Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 3. November 2021 entschieden, den BVG-Mindestzinssatz bei 1 Prozent zu belassen.

Das Bundesamt für Sozialversicherungen informiert in einer Mitteilung vom Mittwoch, 3. November 2021, dass die insgesamt gute Entwicklung der Finanzmärkte sowie die weiterhin tiefen Zinsen und mässigen Renditeerwartungen weder eine Senkung noch eine Erhöhung des BVG-Mindestzinssatz rechtfertigen. Der Zinssatz bleibt somit im Jahr 2022 bei 1 Prozent.

Begründet wird dieser Entscheid unter anderem mit folgenden Entwicklungen:

  • der weiterhin geringen Rendite der Bundesobligationen
  • der positiven Performance von Aktien, Anleihen und Liegenschaften in den Jahren 2020 und 2021 – trotz hoher Schwankungen

Der BVG-Mindestzinssatz legt fest, zu wie viel Prozent das Vorsorgeguthaben der Versicherten im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden muss. Er wird jedes Jahr im Herbst vom Bundesrat neu bestimmt.

Das Wichtigste in Kürze
  • BVG-Mindestzinssatz bleibt unverändert
  • Bundesrat belässt Zinssatz bei 1%
  • Begründung zum Bundesratgsentscheid