Im Gastgewerbe regelt ein landesweiter Gesamtarbeitsvertrag fast alles, sogar die Leistungen und Preise der beruflichen Vorsorge. Dies ist eine einzigartige Situation, mit der man sich nicht zwingend einfach so abfinden muss. Gerade für Kader gibt es alternative Lösungen, die durchaus interessant sind.

Die Arbeitsbedingungen der Gastronomie und Hotellerie in der Schweiz sind im Landes-Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes (L-GAV) geregelt. Im Gastronomiebereich sind darin auch die Bedingungen für die berufliche Vorsorge definiert, was es so in keiner anderen Branche gibt, wie Joel Levi, Vorsorgespezialist bei der Tellco pk, erklärt: «Speziell ist, dass sowohl die Leistungen als auch die Preise für die berufliche Vorsorge im L-GAV vorgeschrieben sind. Dies führt zur Querfinanzierung von jungen zu alten Mitarbeitenden.»

Alternativen in Betracht ziehen

Die meisten Vorsorgeanbieter sehen deshalb davon ab, Gastronomiebetriebe zu versichern. Entsprechend einseitig ist das Angebot: Die berufliche Vorsorge wird fast ausschliesslich von den zwei grossen Branchenverbänden abgewickelt. «Die strikten Vorgaben des L-GAV ergeben für die durchschnittlichen Angestellten durchaus Sinn», findet Joel Levi, «doch sie erschweren es, individualisierte Lösungen zu finden. Viele Betriebsleiter täten gut daran, ihre Möglichkeiten zu prüfen und Alternativen zu den grossen Anbietern in Betracht zu ziehen.»

Massgeschneiderte Vorsorgelösung

So wie zum Beispiel ein Hotelbetrieb, der zusammen mit der Tellco pk eine massgeschneiderte Vorsorgelösung entwickelt hat: Das Hotelpersonal ist zu den Bedingungen des L-GAV versichert und profitiert daneben von Zusatzleistungen, die mit der Tellco pk ausgearbeitet wurden. Zudem hat die gesamte Geschäftsleitung einen individuellen Vorsorgeplan. Der Geschäftsführer ist überzeugt, dass diese Lösung ein Gewinn für alle Mitarbeitenden ist und den Betrieb zu einem attraktiveren Arbeitgeber macht. Ausserdem ist es für ihn beruhigend zu wissen, dass seine Leute gut versichert sind.

Ausnahmen im Gesamtarbeitsvertrag

Ausgenommen vom L-GAV sind alle Betriebsleiter, Direktoren und deren Familienmitglieder, zudem verschiedene Betriebsarten wie zum Beispiel Kantinen, die nur betriebseigenes Personal bedienen. Sie alle könnten sich zu anderen, besseren Bedingungen versichern lassen. «Viele Verantwortliche wissen gar nicht, dass dies möglich wäre», erklärt Joel Levi, «doch spezielle Vorsorgepläne sind gerade für Kader durchaus sinnvoll».

Das Wichtigste in Kürze
  • Alternativen für Kader im Gastgewerbe und der Hotellerie
  • Spielraum für eine massgeschneiderte Vorsorgelösung
  • Ausnahmen im Gesamtarbeitsvertrag L-GAV