Der Bundesrat hat per 1. Januar 2021 Anpassungen im Beitragsbereich, bei den Ergänzungsleistungen und in der obligatorischen beruflichen Vorsorge beschlossen.


Erhöhung der AHV/IV-Renten

Neben den Anpassungen in der obligatorischen beruflichen Vorsorge werden auch die AHV/IV-Renten der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst und per 1. Januar 2021 etwas höher ausfallen: Die Mindestrente der AHV/IV beträgt neu CHF 1’195.00 pro Monat. Zusätzlich gibt es Anpassungen im Beitragsbereich und bei den Ergänzungsleistungen.

Höherer Koordinationsabzug und höhere Eintrittsschwelle

Neu per 1. Januar 2021 Bisher
Koordinationsabzug CHF 25’095.00 CHF 24’885.00
Eintrittsschwelle CHF 21’510.00 CHF 21’330.00
Max. koordinierter Lohn CHF 60’945.00 CHF 60’435.00
Oberer Grenzbetrag CHF 86’040.00 CHF 85’320.00
Das Wichtigste in Kürze
  • Die neuen Grenzbeträge auf einen Blick
  • Erhöhung der AHV/IV-Renten per 1. Januar 2021