Am 1. Januar 2021 tritt die Ergänzungsleistungsreform (EL-Reform) in Kraft. Damit soll das System von falschen Anreizen befreit werden, wodurch Kosten eingespart werden sollen. Dank dieser Reform ergibt sich auch in der 2. Säule eine interessante Verbesserung für ältere Arbeitslose: Sie können neu freiwillig in der Pensionskasse versichert bleiben und so ihren Rentenanspruch sichern.

Wenn Sie heute mit 58 Jahren Ihre Stelle verlieren, dann scheiden Sie automatisch aus der 2. Säule aus. Ihr angespartes Altersguthaben muss danach an eine Freizügigkeitsstiftung überwiesen werden. Freizügigkeitsstiftungen bezahlen im Gegensatz zu Pensionskassen bei Erreichen des Pensionsalters meist keine Renten, sondern lediglich das Kapital. Das heisst, Sie erhalten dann keine Rente mehr aus der Pensionskasse. Mit der EL-Reform ändert sich dies nun ab 2021.

«Neu können ältere Arbeitslose ab 58 Jahren weiterhin freiwillig bei ihrer Pensionskasse versichert bleiben.»

Wenn die Tellco pkPRO von einer Auflösung Ihres Arbeitsverhältnisses nach dem massgeblichen Zeitpunkt erfährt, informieren wir Sie über die Möglichkeit und die Konditionen einer Weiterführung Ihrer Versicherung. Sie haben dann einen Monat Zeit, um sich zu entscheiden, ob Sie weiterhin versichert bleiben und Ihren Anspruch auf die Pensionskassenrente behalten möchten.

Sie bezahlen die Beiträge

Wenn Sie sich entscheiden, Ihre Vorsorge in der 2. Säule weiterzuführen, dann bleibt Ihre Versicherung im gleichen Umfang wie vorher bestehen – die Verzinsung, der Umwandlungssatz und die Rente verändern sich also nicht. Was sich jedoch ändert, sind die Beiträge. Sie bezahlen die bisher durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber geleisteten Beiträge selbst. Das heisst, Sie tragen die Beiträge für die Risiken Tod und Invalidität sowie die Verwaltungskosten und allenfalls auch die Sparbeiträge.
Wenn Sie von Ihrem Pensionskassenguthaben Beiträge zur Wohneigentumsförderung bezogen haben, können Sie diese auch bei einer freiwilligen Weiterführung der Versicherungen nach denselben Regeln zurückbezahlen. Damit vergrössern Sie Ihr Alterskapital und erhalten somit eine höhere Rente nach der Pensionierung.

Sie können die Steuervorteile weiterhin nutzen

Bei einer Weiterführung der Versicherung sind wie bisher auch Einkäufe nach den gesetzlichen Vorschriften möglich. Die Beiträge sowie allfällige Einkäufe sind auch bei einer Weiterführung der Versicherung vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Das heisst, Sie können bei einer Weiterführung der Versicherung nach wie vor vollumfänglich von den Steuervorteilen profitieren.

Das Wichtigste in Kürze
  • Verbesserung für ältere Arbeitslose dank der Ergänzungsleistungsreform
  • Freiwillig in der Pensionskasse versichert bleiben
  • Beiträge weiterhin zahlen
  • Steuervorteile nutzen